Bei jeder Hornhauttransplantation (Keratoplastik) handelt es sich um den Ersatz kranken Gewebes durch gesundes Gewebe. Dabei wird, von extremen Ausnahmen abgesehen, nicht die ganze Hornhaut in ihrem gesamten Durchmesser übertragen, sondern nur ein nach den Umständen des Einzelfalles unterschiedlich großer zentraler Teil.
Des Weiteren unterscheidet man zwischen dem Ersatz der Hornhaut in voller Dicke (durchgreifende oder perforierende Keratoplastik) und dem Ersatz von Teilschichten (Lamellen) der Hornhaut (lamelläre Keratoplastik), auf welche sich die krankhaften Veränderungen ggf. beschränken. Beschränkt sich die krankhafte Veränderung auf bestimmte Schichten der Hornhaut, kann man in geeigneten Fällen auch nur diese ersetzen und die eigenen gesunden Schichten erhalten. Bei einer solchen lamellären Transplantation unterscheidet man zwischen der Übertragung nur der innersten Schichten (hintere Lamelle) einerseits und derjenigen der Außenschichten (vordere Lamelle) unter Erhalt der eigenen innersten Schicht andererseits.
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